Kevin Friedrich | Wie läuft eine Projektgenehmigung ab? | German Biochar

„Wie läuft eine Projektgenehmigung für Karbonisierungsanlagen ab?“ Kevin Friedrich von Björnsen Beratende Ingenieure berät täglich mit seinem Team zu Karbonisierungsprojekten. Bei unserem German Biochar Forum 2023 hat er eine Übersicht gegeben, wie eine Projektgenehmigung von der Idee bis zur Inbetriebnahme abläuft.

Die Projektgenehmigung ist nur ein Teil der Konzipierung einer Anlage. Sie erfolgt auf die vorausgehende Beratung und Planung der Projektidee, welche bereits 6-12 Monate in Anspruch nimmt und Themen wie Standortwahl, Brennstoff, Wärmenutzungs-Konzept, gewünschte Pflanzenkohle-Qualität, Pflanzenkohle-Absatz, CO2-Zertifikate, etc. klar definiert.

Pyrolyseanlagen sind nach Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig, sofern es sich um keine ortsveränderliche Anlage mit Fokus auf Forschung handelt. Weiterhin wird unterschieden zwischen Anlagen, die Abfälle einsetzen und solchen, die Biomasse verwenden, die nicht als Abfall deklariert ist. Das BImSchG dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und gibt für die Anlagentechnologie einen groben Rahmen vor. Je nach Einsatzstoff ist ein vereinfachtes Verfahren nach §19 BImSchG oder ein förmliches Verfahren (§ 10 BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.

Für Karbonisierungsanlagen ist in der Regel ein vereinfachtes Verfahren ausreichend. Dabei ist zu beachten, dass sich die Genehmigung nicht auf die Anlage, sondern auf den Standort bezieht.

Bei einem vereinfachten Verfahren kann, sofern die Genehmigungsbehörde die Vollständigkeitsprüfung positiv bescheinigt hat, mit drei Monaten Bearbeitungszeit gerechnet werden. Nachforderungen verlängern den Zeitraum entsprechend.

Soll im Nachhinein eine Änderung an der Anlage erfolgen, muss eine Änderungsgenehmigung durchgeführt werden, sofern durch die Änderung mit zusätzlichen Einflüssen auf die Umwelt zu rechnen ist. Die Bearbeitung nimmt in der Regel 3-7 Monate in Anspruch. Wie bei der initialen Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch auf Bearbeitung. Wenn es sich bei der Änderung nur um Modernisierungen handelt und kein Einfluss auf Schutzgüter erfolgt, wie z.B. bei Installation eines Wärmetauschers, genügt eine Änderungsanzeige.

Wurde der Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG schlussendlich erhalten, folgt die Bauphase und Inbetriebnahme, die weitere 8-12 Monate in Anspruch nimmt.

Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung im Sinne des Klimaschutzes:

  • Digitale Möglichkeit der Antragseinreichung bundesweit ausbauen
  • Vorzeitigen Baubeginn mit Einreichung der Genehmigungsunterlagen erleichtern und ausweiten
  • Vorläufige Inbetriebnahme der Anlage bei Neubauten einführen
  • Fakultativer Erörterungstermin für Industrieanlagen
  • Frühzeitigere Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen von Seiten der Behörden und Konkretisierung der Nachreichungen
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