Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die praktische Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren mit dem Förderprogramm Bioökonomie. Durch insgesamt drei Förderbausteine, mit Förderquoten von bis zu 80%, sollen die Errichtung und der Einsatz von Demonstrationsanlagen sowie die Bildung von Beispielregionen der industriellen Bioökonomie vorangetrieben werden.
Grundkriterien für Anträge aller drei Bausteine sind dabei:
- Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen,
- Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft,
- eine prognostizierte quantitative Reduktion der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik,
- Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren
Der nächste Stichtag zur Einreichung von Skizzen ist der 30. Juni 2024.