Biomasse-Pyrolyse von Förderung ausgeschlossen

Am 01.08.24 wurden die neuen Merkblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft veröffentlicht. Die BAFA-Website bietet die Merkblätter für die einzelnen Module zum Download an:

Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Für unsere Branche sind die kritischen Stellen:

Modul 2 S.12, 1.4:

  • Es darf sich bei der Wärmeerzeugung aus Biomasse nicht um einen sogenannten „Bei- oder Nebenprozess“ eines anderen Produktionsprozesses, wie zum Beispiel die Herstellung von Kohle aus Biomasse, handeln. Der eingesetzte Energieträger Biomasse muss somit vollständig zur unmittelbaren Wärmeerzeugung im jeweiligen Unternehmen eingesetzt werden.
  • Anlagen, die dazu dienen, mit einem Pyrolysemodul aus der Biomasse zuerst ein Pyrolysegas zu erzeugen, das anschließend und (ggfs. nach Zwischenspeicherung) in einem separaten Gas-Wärmeerzeuger, der nicht Teil einer KWK-Anlage ist, eingesetzt wird, können nicht gefördert werden.

Modul 2 S. 13, 1.5:

  • Es darf sich bei der Wärme- und Stromerzeugung aus Biomasse nicht um einen sogenannten „Bei- oder Nebenprozess“ eines anderen Produktionsprozesses, wie zum Beispiel die Herstellung von Kohle aus Biomasse, handeln. Der eingesetzte Energieträger Biomasse muss somit vollständig zur unmittelbaren Wärme- und Stromproduktion im jeweiligen Unternehmen eingesetzt werden.

Modul 4 S. 17, 2.5.4:

  • Pyrolyseanlagen, d.h. Anlagen zur thermischen Spaltung (Pyrolyse) von Biomasse oder anderen biomassehaltigen Stoffen zur Herstellung von Brennstoffen (z. B. Pyrolysegas), können nicht über Modul 4 gefördert werden. Pyrolyseanlagen können ggfs. als Teil eines Holzgas-BHKW über Modul 2 gefördert werden.

Darüber hinaus fällt auch die Positivliste zugelassener Brennstoffe (Modul 2 S. 12) aus unserer Sicht eindeutig zu knapp aus – es fehlen wichtige Eingangsstoffe wie bspw. Holz aus Agroforst, Waldrestholz und Kalamitätenholz.

Eine kritische Intervention seitens German Biochar in Form einer schriftlichen Kommentierung und im Rahmen einer Stakeholder-Konsultation des BMWK am 17.07.24 war leider erfolglos. Wir werden
uns davon nicht entmutigen lassen, weiter nach den Hintergründen dieses Ausschlusses forschen und das Gespräch mit den relevanten Akteuren suchen.

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