Rat der Europäischen Union vereinfacht und verschiebt Entwaldungsverordnung

Der Rat der EU hat eine gezielte Überarbeitung der Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse (EUDR) beschlossen. Ziel der Anpassung ist es, die Umsetzung der Verordnung zu vereinfachen und Unternehmen, Händlern und Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben.

Die Anwendung der EUDR wird für alle Marktteilnehmer auf den 30. Dezember 2026 verschoben,  Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten zusätzlich eine sechsmonatige Übergangsfrist. Zudem ist eine Überprüfung sowie ein anschließender Bericht durch die Europäische Kommission bis zum 30. April 2026 vorgesehen.

Für die Biochar-Branche und deren Wertschöpfungskette bleibt entscheidend, dass Holz und daraus hergestellte Produkte ausdrücklich unter die EUDR fallen. Somit kann der Zeitrahmen und die Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten Auswirkungen auf Beschaffungserwartungen sowie auf die Vertragsgestaltung bei holzbasierten und anderen waldbezogenen Einsatzstoffen haben.

Die vollständige EU-Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung EUDR

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