REACH Registrierung – Dossier für Biochar überarbeitet

Hersteller, Händler und Verarbeiter von Biochar sind ab einer Jahresmenge von 1 t Biochar nach EU-Recht verpflichtet eine REACH-Zertifizierung durchzuführen. Nichtbefolgen dieser EU-Vorgabe ist strafbar und kann mit Geld- bis Haftstrafen sanktioniert werden.

Die COALSTER GmbH hilft Biochar-Unternehmen bei der Navigation durch die REACH-Zertifizierung gem. EC-No. 240-383-3 und bietet für Mitglieder von German Biochar einen Rabatt an. COALSTER hat dem REACH Dossier für Pflanzenkohlen jüngst ein Update verpasst und sorgt damit dafür, dass Biochar dort adäquater beschrieben wird und Mensch und Umwelt vor Schaden bewahrt bleiben. Unternehmen, die noch nicht REACH-zertifiziert sind können sich unter charocoal@coalster.eu an Marcus Schwantner von COALSTER wenden, um Hilfestellung und Antworten auf etwaige Fragen zu erhalten.

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