REACH-Verordnung: relevant für Hersteller und Importeure

REACH ist eine Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Der FVPK informiert über die Stoffsammlung, das Registrationsformular und Sonderkonditionen für Mitglieder.

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) verpflichtet jeden Hersteller/Importeur eines Stoffes als solchen bzw. in einem oder mehreren Gemischen, den Stoff zu registrieren, sofern er ihn in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr herstellt/einführt. Die Registrierung erfolgt bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Ohne Registrierung dürfen Stoffe ( >1 Tonne) weder hergestellt noch in den Verkehr gebracht werden.

Als Importeur gilt, wer den Stoff in die Europäische Union einführt. Die Registrierungspflicht trifft jedoch nicht nachgeschaltete Verwender, die einen bereits hergestellten/eingeführten Stoff verarbeiten, formulieren oder mischen.Händler eines registrierten Stoffes unterliegen keiner weiteren Registrierungspflicht (sofern sie den Stoff nicht in die EU importieren).

Holzkohle ist als Stoff in REACH erfasst und somit registrierungspflichtig.

Ausgangsstoff Endprodukt REACH-Nummer/Dossier
jegl. Art von Holz Holzkohle CAS 16292-96-9 / EC 240-383-3

Ausgenommen von dieser Registrierungspflicht sind lediglich reine Futtermittelhersteller. Alle anderen unterliegen dem Registrierungszwang. Hersteller von Pflanzenkohle (Biomasse, nicht Holz) fallen letztlich auch unter die Registrierungspflicht.

Der Fachverband Pflanzenkohle hat sich daher mit dem Verwalter des Dossiers der REACHECK auseinandergesetzt und Sonderkonditionen zur Registrierung für Mitglieder verhandelt. Zudem besteht die Möglichkeit das Dossier um Pflanzenkohle zu erweitern, so dass auch dieser Stoff in den Verkehr gebracht werden darf. Wir haben hierzu eine umfassende Stoffsammlung und ein Registrationsformular angelegt. Sie möchten mehr darüber erfahren? Dann melden Sie sich doch einfach unter ag-qm@fvpk.de.

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