Klimaschutzprogramm 2026 des BMUKN

Die Bundesregierung hat am 25.03. das Klimaschutzprogramm 2026 vorgelegt und erfüllt damit eine Verpflichtung des Klimaschutzgesetzes (KSG). Das Programm umfasst 67 Maßnahmen und acht Milliarden Euro. Ebenfalls im KSG wurde festgelegt, dass eine Stellungnahme durch den Expertenrat für Klimafragen zu erfolgen hat und diese fällt deutlich kritisch aus: das vorgelegte Programm erfülle nicht die Anforderungen des §9 KSG, es wurden eine Woche vor Veröffentlichung umfassende Änderungen vorgelegt, die nicht vollständig nachvollziehbar waren, wodurch eine vertiefte Prüfung unmöglich gewesen sei und es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die Klimaziele zu erreichen. Treibhausgasminderungseffekte würden deutlich überschätzt, Zielverfehlungen seien wahrscheinlich. Insgesamt attestiert der Expertenrat „ein geringes Ambitions- und Innovationsniveau“, während die Maßnahmen ein Gesamtkonzept, wie die Einbettung in eine politische Gesamtstrategie vermissen ließen.

Aus Sicht der Pflanzenkohle-Branche ist besonders bedauernswert, dass eine Maßnahme aus dem im Februar geleakten Entwurf des Klimaschutzprogramms unter sektorübergreifenden Maßnahmen der „Einsatz von Pflanzenkohle als Additiv für Baustoffe“ (S. 330) aufgeführt war, in der veröffentlichten Version aber nicht mehr enthalten ist.
Unter Federführung des BMLEH hätten regulatorische Rahmenbedingungen zur Förderung und Nutzung von Pflanzenkohle außerhalb der Landwirtschaft geprüft werden und ein Förderprogramm für entsprechende Projekte ins Leben gerufen werden sollen.
German Biochar hatte sich mit Vorschlägen an das BMUKN gewandt und unter anderem darauf hingewiesen, dass man einerseits diese Maßnahme begrüße, andererseits für die Skalierung von Negativemissionen mit Pflanzenkohle nicht allein der Baustoffsektor von Interesse ist, sondern das Thema Biochar Carbon Removal sektorübergreifend und in Bezug auf alle Anwendungen mitgedacht werden muss. Um die dafür benötigten Quantitäten nachhaltig und zu annehmbaren Preisen herstellen zu können sind diverse regulatorische Hürden aus dem Weg zu räumen, die eine Skalierung von BCR bislang behindern – nachzulesen in unseren Forderungen an die Bundesregierung und dem Positionspapier zu Klärschlammpyrolyse. Neben dem Kernelement negativer Emissionen durch die stoffliche Nutzung von Pflanzenkohle, lassen sich in allen Anwendungen signifikante Zusatznutzen, u.a. in den Bereichen Emissionsreduktion, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Biodiversität und Carbon Farming nachweisen, die allesamt auf die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes einzahlen.

Wesentlich erfreulicher, wenn auch vage sind die Ausführungen zur Langfriststrategie Negativemissionen (S. 93) – die Bundesregierung wird diese weiterverfolgen und plant „in den Technologie- und Markthochlauf für Negativemissionen zu investieren.“ Dies soll über Fördermaßnahmen für entsprechende Projekte und Technologien erfolgen und mit einem Ankaufprogramm zur Stärkung des Marktes flankiert werden. 

Ungeachtet der Beurteilung des Klimaschutzprogramms 2026 wird sich German Biochar gemeinsam mit seinen Mitgliedern weiter für die Berücksichtigung von Biomasse-Pyrolyse und Biochar Carbon Removal für die Erreichung der deutschen Klimaziele einsetzen.

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